SadoMaso-Forum

Bodymodifikation

Sandra36
Hallo,

mir ist grad ne Frage in Sinn gekommen und möchte nicht versäumen sie hier zu stellen:

Hat jemand von Euch andere Bodymodifikation als Tattoos und Piercings.

Z.B. Branding, Cutting usw.

Es gibt ja die abgefahrensten Sachen, z. B. sah ich mal Fotos von gespaltenen Zungen oder sogar gespaltenen Eicheln.

Gibts sone Leute wirklich?

Liebe Grüsse von Sandra
Mina
Hallo,

also das mit der gespaltenen Zunge habe ich auch schon mal gesehen, allerdings nur im TV...Fand ich persönlich aber ganz "nett". :lol:

Über Branding habe ich mal ne Doku gesehen... da ist mir ganz schummerig geworden.... Nix für mich !

Aber sich ein Brandzeichen setzten zu lassen als Zeichen dafür das ich jemandes Besitz bin, finde ich als Sub anregend ! Aber durchführen.. neee! Da bin ich zu feig für :oops:

Gruß Mina
ladyhexe
Hallo Sandra,
ich sehe schon, du bist nicht mehr auf dem Laufenden. Zwischenzeitlich werden Narben als Muster getackert, und Narben werden extrem tief via Tatoonadel eingeritzt, extra noch zum Entzünden gebracht, hält ca. 10 Jahre bis lebenslang.

Nur für die "Harten" dieser Welt, nichts für Leute, die nur mal kurz ein Bildscha haben wollen um zu guggn, wie´s kommt.

Gruß
Ladyhexe
Sandra36
:roll:

naja tackern ...

ich find das cutten oder Spalten irgendwelcher Körperteile wesentlich bedenklicher
extremehard
[color=yellow:8eb6ac8a71][size=15:8eb6ac8a71]Hi Sandra,
ich habe z.B. eine Meatotomy und stehe anderen Modifikationen positiv gegenüber. Ich kenne viele mit gespaltenen Zunge, Cuttings, Brandings oder Beadings. Jeder wie er es mag, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wie steht es so schön in unserem Grundgesetz: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" und dazu gehört selbstverständlich auch Bodymodefikation.
Viele Grüße, extremehard [/color:8eb6ac8a71] [/size:8eb6ac8a71]
Gloriavsop
Monsieur, unser Grundgesetz garantiert zwar jedem die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, aber nur solange, wie der sich Entfaltenden die Rechte anderer nicht verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Da wo Rechte andererer tangiert werden ist dein Recht zu Ende. Dann gibt es noch was mit Würde -in Artikel 1- die unantastbar ist. Jeder hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Und in die Rechte des Grundgesetzes kann durchaus eingegriffen werden mittels anderer Gesetze. In Fällen von Selbstverstümmelung greift der Gesetzgeber ebenfalls ein, zu deinem Schutz. Das Gesetz schützt in diesem Fall den Menschen vor sich selbst (beispielsweise Suizidale oder eben sich selbst Verstümmelnde) .